Gewährleistung / Wartung / Werkstatt / Rückgabe

Gewährleistung / Wartungsintervalle / Werkstatt / Rückgabe

Unsere Gewährleistung und Garantiebedingungen bzw. Haftungsregelung.

Dies ist ein wichtiger Bestandteil unserer Garantiebedingungen/Gewährleistungs Regelung:
Für Fahrzeuge mit EEC:
Bei ausgelieferten Neufahrzeugen oder gebrauchten mit der Option Zusatz: Zusammenbau, wird bei Rückgabe des Fhz die Kosten für den Zusammenbau generell nicht zurückerstattet, da es eine Zusatz - Dienstleistung ist. Fahrzeuge zu den Gewährleistungen müssen bei uns in die Werkstatt in 31785 Hameln oder 23746 Kellenhusen Ã¼berführt werden. Die Kosten der Ãœberführung gehen zu Lasten Kunden. Generell werden alle Reparaturen für Garantie bzw. Gewährleistung bei uns in der eigenen Werkstatt durchgeführt. Bei Ãœbergabe ab dritte Werkstätten bedarf es der schriftlichen Freigabe durch uns nach jeweiliger Ãœberprüfung.
Für Reparaturen im Garantiefall/Gewährleistung durch eigenständig aufgesuchte Werkstätten (ohne Absprache) werden keine Kosten übernommen

Bitte nehmen Sie vor der Rücksendung im Garantiefall / Gewährleistung Kontakt mit uns auf. In vielen Fällen kann das Problem mit Hilfe unserer Servicetechniker und ohne Einsenden des Fahrzeuges behoben werden
Hinweis bei rechtlicher Gewährleistung /Garantie: Alle Daten werden vorab aufgenommen sowie überprüft und anschließend werden wir uns mit ihnen in Verbindung setzen. Der Verkäufer haftet nur dafür, dass der Kaufgegenstand zum Zeitpunkt des Kaufes fehlerfrei ist, nicht aber für die unbegrenzte Haltbarkeit der Sache, Verschleiß oder Probleme durch unsachgemäßen Gebrauch und andere Fehleinschätzungen am Artikel bzw. Fahrzeug. Dieser Antrag/Bearbeitung ist keine Zusage für die Übernahme einer Gewährleistung/Garantie irgendeiner Art, sondern lediglich eine Aufnahme und Umfang / Aufstellung der evtl. Schadenvorganges bzw. Schadensverlauf. Abschließend werden weiter Vorgehensweisen mit dem jeweiligen Kunden besprochen bzw. zur weiteren Bearbeitung oder Abschließende Beurteilung ausgeführt
die 1. /erste) Inspektion mit komplett Ãœberprüfung mit evtl. Nachkonservierung der Bauteile.  erfolgt max. bei 300-500 km und jede weitere Inspektion erfolgt nach jeweils 500km -1500 km für alle Elektroroller/Elektrofahrzeuge! Alle weiteren Haupinspektionen erfolgen nach 2000 km/ 3000 km  und 5000 km gefahrene Kilometer. Alle weiteren Inspektionen erfolgen alle 1500 km nach der Großen Inspektion der 5000 km Untersuchung. nach der 2000/3000km  Inspektion erfolgt ein Leistungs -und Sicherheitstest an der Hauptbatterie, in einenm Fachbetrieb für Batterietechnik (Kosten ca 98 Euro).  Die Garantie/Gewährleistungsansprüche erfolgen ausschließlich in unserer Werkstatt. Fahrzeuge müssen zu uns in die Werkstatt verbracht werden auf Kosten des Kunden. Im Garantiefall werden Transportkosten allgemein und Reparaturkosten dritter nicht übernommen. Die Chrome Anbauteile sind regelmäßig zu pflegen, da sie sonst nach einer Zeit rosten können. Es besteht kein Rückgaberecht. Falls es im Ausnahmefall doch von uns akzeptiert wird, ist ein Wertersatz von 18% des Kaufpreises ohne Endmontage fällig. Die Endmontagekosten werden nicht erstattet. Für Fahrzeuge ohne eines COC Dokumentes bzw. offen in der Endgeschwindigkeit über 45 km/h gelten als Wettbewerbsartikel ohne Straßenzulassung und sind im Straßenverkehr strengstens verboten. Der Verkauf dieser Fahrzeuge erfolgt als Bausatz. Das benutzen dieser Fahrzeuge erfolgt auf eigene Gefahr nur auf privaten Geländen. Tragen Sie zu Ihrem eigenen Schutz immer ausreichend Schutzkleidung. Reklamationen: müssen innerhalb von 2 Wochen schriftlich gemeldet werden. Transportschäden oder Fehlmengen müssen sofort auf dem Lieferschein vermerkt und vom Fahrer unterschrieben werden Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Ein Zusammenbau auf eigene Anforderungen erfolgt auf eigene Gefahr. Kunde hat entweder eine Fachwerkstatt zu beauftragen oder bei selbst Zusammenbau von einer Fachwerkstatt abnehmen zu lassen und uns das Ergebnis per Schriftform/Protokoll zukommen zu lassen. Transporte und Kosten für Dienstleistungen Dritter werden von uns nicht übernommen. Auch nicht die Endabnahmekosten.


Die Garantie / Gewährleistung erstreckt sich nicht auf: Alles für e-Fahrzeuge, E-Roller, e-Mopeds, Motorroller, Quads, Kleinkrafträder Elektro und Leichtkraftfahrzeuge sowohl für elektrisch -als auch Kraftstoffbetrieben Fahrzeuge.

a) ohne regelmäßige Inspektionen bzw. eigen Wartung keine Gewährleistung bzw. bei Gerichtliches Verfahren Überprüfung durch einen Sachverständigen.

b) den Austausch von Teilen, die durch natürliche Benutzung im Betrieb abgenutzt werden, darunter fallen: alle Gummi-Teile, Zündkerzen, Dichtungen, Glühbirnen, Lampenschirme, Lampen und Scheinwerfer, Sicherungen, Reifen, Bremsbacken und Bremsbeläge, Batterien und dazu gehörige Ladegeräte bzw. Ladekomponenten, Felgen, Kupplung, Filter, technische Flüssigkeiten, Werkzeuge, Graphit-Bürsten, Antriebsritzel, Antriebsketten, Seilzüge (Gas Zug, Bremszug, Schaltzug, Kupplungszug etc.), Kunststoffteile des Gehäuses am Fahrzeug.
sowie elektronischen Komponenten wie Scheibenwischer Motoren, Motoren zum Antrieb elektrisch, Pumpen für Scheibenwischen Flüssigkeiten, Fahrtenregler, DC-Controller, Batterien und Ladekomponenten (max. 3 Monate Gewähr ab Kaufdatum), Relais. alle elektronischen Komponenten unterliegen max. 6 Monate ab Kaufdatum der Gewährleistung bei gebrauchsmäßiger Nutzung. Nach neuem Recht nach 01.01.2022 gekauften Fahrzeugen max 1 Jahr Gewährleistung .
Ausschluss der Gewährleistung:

c) Fahrzeuge/Elektroroller (Reine Strassenfahrzeuge die nicht zum benannten Zweck auf den Straßen benutzt werden, sondern Rennen, im Gelände fahren unter erheblichen dadurch entstandenen Verschmutzungsgrad sowie Rennen/ Rallyes ob privat oder gewerblich bzw. zum Sport, oder auch zur Vermietung an dritte verwendet sowie bei Fahrschulen eingesetzt werden bzw. gewerblich genutzt werden.

c) Fahrzeuge, die beschädigt oder zerstört werden in Folge eines Unfalls oder Zusammenstoßes.

d) jegliche Schäden, die durch eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung entstanden sind.

e) Fahrzeuge, die geändert oder modifiziert wurden und ein Eingriff festgestellt wurde.

f) Störungen oder Schäden, die aufgrund der Installation von Teilen oder Zubehör, das nicht vom Hersteller empfohlen wurde entstanden sind.

g) Fahrzeuge die nicht gemäß der beiliegenden Betriebsanleitung genutzt worden sind.

h) Fahrzeuge die nicht der regelmäßigen technischen Kontrolle unterzogen worden sind.

i) Fahrzeuge die durch unbefugte Personen gewartet worden sind bzw. Eigenreparatur während der Gewährleistung von max. 2 Jahren.

j) Fahrzeuge die für andere Zwecke als diejenigen, für die Sie entwickelt und bestimmt worden sind, benutzt wurden (nur in dem normalen Straßenverkehr zu benutzen ohne Feldwege oder ähnliches im Gelände)).

k) Verchromte Elemente, Beschädigung der Sitzbank, Befestigungssystem des Gepäckraumes, Lackierung, Elemente aus gebürstetem Aluminium, Einwirkung der atmosphärischen Faktoren oder mangelnde ordnungsgemäße Wartung.

l) Defekte und Fehlfunktionen, die nicht an den Händler innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Entdeckung während der Auslieferung weitergeleitet bzw. beanstandet worden sind.

m) Fehler die infolge falscher Reparaturen oder Änderungen durch einen nicht autorisierten Service entstanden sind, diese fallen nicht unter die Gewährleistung.

n) die Benutzung von ungeeigneten Ölen, oder Kraftstoffes.

o) Dichtungen der Teleskopgabeln/Stoßdämpfer aufgrund der normalen Abnutzung bzw. durchschlagen durch unsachgemäße Handhabung bzw. überladung.

Vor Gewährleistung bzw. Schadensabwicklung
Austauschteile müssen vor Gewährung einer Leistung bei uns in die Werkstatt zu Überprüfung durch unser Werkstatt Personal abgegeben werden. Einsendung geht zu Lasten Kunden. Einreichung unser Supportformular mit Daten Kauf, Adresse sowie der Schadenhergang sowie Schilderung der entstandenen Problematik und Daten des jeweiligen Geräts sind verpflichtend. Evtl. Nachfragen ist zur Schadensanalyse die Mitwirkung des Kunden unabdingbar, bei Nichterfüllung bzw. Weigerung entfällt der jeweiligen Garantie/Gewährleistungsanspruch.
Wir erstellen dafür einen Bericht mit Übernahme oder Ablehnung mit evtl. Kulanzangebot oder jeweiligen Angebot der Reparatur bzw. Neugerät.

UNBERECHTIGTE BEANSTANDUNGEN
Im Falle einer unberechtigten Reklamation von eingesendeten Komponenten/Artikel/Fahrzeuge
: z.B. kein Fehler feststellbar, Bedienungs- oder Kompatibilitätsfehler, Anbau nicht

zugelassener Bauteile, Beschädigung durch unfachmännischen Eingriff, etc. behalten wir uns vor, den angefallenen Aufwand in Rechnung zu stellen.
Gewährleistung / Garantie
Die Garantiezeit/Gewährleistung der Kolibri Elektroroller beträgt zwei Jahre auf das Fahrzeug. Ausgenommen sind Verschleiß – und Plastikteile und einige elektronischen Komponenten. Die Garantiezeit/Gewährleistung der herausnehmbaren Akkus Acid/ 3 Monate / Lithium-Akkus beträgt 6 Monate vor dem Kaufvertragsschluss 01.01.2022. Alle Kaufvertrage erhöht sich die Gewährleistung auf 12 Monate für Batterien  vor allem Lithium Ion Batterien. Die Garantiezeit/Gewährleistung der fest verbauten Gel-Acid 3 Monate / Li-Akkus beträgt normal 6 Monate. Gesetzliche Gegelung für abgeschlossenen Kaufverträge vor und nach dem 01.01.2022.
Obwohl Hersteller bedingte Erstausrüster -Materialien verwendet werden, sind einige Bauteile nicht korrosionssicher, nicht Anlauffrei (Alufelgen). Nicht Farbecht bzw. nicht vor verblassen geschützt. Regelmäßige, richtige Pflege ist nicht nur eine Bedingung für Garantieansprüche/Gewährleistung, sondern der Elektroroller wird auch besser aussehen, länger leben und optimale Leistungen erbringen.
Die im Serviceplan vorgeschriebenen Arbeiten müssen bei einem autorisierten Kolibri-Servicepartner durchgeführt und im Serviceheft eingetragen werden, da sonst jeglicher Garantieanspruch/Gewährleistung verloren geht. Als Ausnahme gilt, wenn im Vorfeld eine Freigabe die durch Kolibri erteilt wurde, den Service auch bei einer anderen Werkstatt machen zu lassen. Bei Schäden und Folgeschäden, die durch Manipulationen und/oder Umbauten am Fahrzeug verursacht wurden, kann keine Garantie/Gewährleistung gewährt werden. Schäden, insbesondere Akkuschäden und dazugehörige Ladekomponenten, die durch falsche Handhabung/Benutzung, unsachgemäße Selbstreparatur, Lagerung, Überhitzung, überhöhte Inanspruchnahme, unsachgemäßen Ladeabwicklung, Verpolung oder mangelnde Pflege auftreten, sind ebenfalls nicht durch die Garantie/Gewährleistung abgedeckt.
Batterie Wartungs- & Auflade Hinweis:
Batterie vor einer Lagerung von mehr als 30 Tagen aufladen. Sollte die Batterie dauerhaft nicht verwendet werden, muss diese dennoch spätestens alle 30 Tage nachgeladen werden. Eine Nichtbeachtung dieses Hinweises führt zu Verlust der Garantie und der Batterieleistung.
Batterien insbesondere Lithium Ion Batterien müssen mindestens alle 30 Tage einmal vollgeladen werden

Alle Eingriffe zur Steigerung der Geschwindigkeit, sowie das „Tunen“ von Motoren bzw. Controllern ist gesetzeswidrig und in deutschen Straßenverkehr nicht erlaubt ohne Eintragung in die Papiere. Außerdem wird die Betriebssicherheit und ggf. auch die Lebensdauer des Fahrzeuges und Komponenten verringert und es erlöschen der Versicherungsschutz, die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) sowie die Gewährleistung.
Die zweijährige Gewährleistung von Kolibri auf Ihr Neufahrzeug beinhaltet keine Mobilitätsgarantie. Im Falle eines Liegenbleibens aufgrund eines Defekts sind eventuell entstehende Kosten durch ein Einschleppen zu einem Servicepartner vom Kunden selbst zu tragen. 
Reparaturen werden ausschließlich in der eigenen Werkstatt von dem Verkäufer getätigt. Ein Hol -und Bringdienst kann vereinbart werden gegen zusätzlichen Entgelt (pro Kilometer ca. 1,29 €) im Umkreis max. 150 km, wenn nichts anders vereinbart wurde.
Die Beweislastumkehr erfolgt nach altem Recht vor Kaufabschluss vor dem 01.01.2022  nach 6 Monate. Nach neuem Recht ist die Beweislastumkehr nach Kaufvertragsabschluss nach dem 01.01.2022 auf 12 Monate gegeben.

Wartungsintervalle für alle unsere Fahrzeuge aus unserem Programm.

die erste Durchsicht nach 500 km Laufleistung max. 3-4 Monate nach Kaufabschluß
die zweite Duchsicht nach 1000 km Laufleistung
Die erste große Hauptinspektion nach 2000 km LAUFLEISTUNG mit großem Batterietest in Fachwerkstatt.
DIE DRITTE INSPEKTION mit 3000 km Laufleistung und Batteriecheck und Leistungstest der gesamten Regelelektronik
die vierte Hauptinspektion nach 5000 km Laufleistung an allen elektronischen Komponenten und mechanischen Konmponenten

Nach der 5000 km Inspektion werden allen 1500 km eine Wartung fällig

Änderungen bestimmt und gewährt:  01.2022   Kolibri Greenline Technology U.G./ Die Küstenflitzer