Gewährleistung / Werkstatt / Rückgabe
Für Fahrzeuge mit EEC: Bei ausgelieferten Neufahrzeugen oder gebrauchten mit der Option Zusatz: Zusammenbau, wird bei Rückgabe des Fhz die Kosten für den Zusammnbau generell nicht zurückerstattet, da es eine Zusatz - Dienstleistung ist. Fahrzeuge zur Gewährleistungen müssen bei uns in die Werkstatt in 31785 Hameln überführt werden. Die Kosten der Überführung gehen zu Lasten Kunden. Generell werden alle Reparaturen für Garantie bzw. Gewährkeistung bei uns in der eigenen Werkstatt durchgeführt. Bei Übergabe ab dritt Werkstätten bedarf es der schriftlichen Freigabe durch uns nach jeweiliger Überprüfung.
Für Reparaturen im Garantiefall/Gewärleistung durch eigenständig aufgesuchte Werkstätten (ohne Absprache) werden keine Kosten übernommen
1.- und jede weitere Inspektion erfolgt nach 500km ! Die Garantie/Gewährleistungsansprüche erfolgen ausschließlich in unserer Werkstatt. Fahrzeuge müssen zu uns in die Werkstatt verbracht werden auf Kosten des Kunden. Im Garantiefall werden Transportkosten allgemein und Reparaturkosten dritter nicht übernommen. Die Chrome Anbauteile sind regelmäßig zu Pflegen, da sie sonst nach einer Zeit rosten können. Es besteht kein Rückgaberecht. Falls es im Ausnahmefall doch von uns akzeptiert wird, ist ein Wertersatz von 18% des Kaufpreises ohne Endmontage fällig. Die Endmontagekosten werden nicht erstattet. Für Fahrzeuge ohne eines COC Dokumentes bzw. offen in der Endgeschwindigkeit über 45 km/h gelten als Wettbewerbsartikel ohne Straßenzulassung und sind im Straßenverkehr strengstens verboten. Der Verkauf dieser Fahrzeuge erfolgt als Bausatz . Das benutzen dieser Fahrzeuge erfolgt auf eigene Gefahr nur auf privaten Gelände. Tragen Sie zu Ihrem eigenen Schutz immer ausreichend Schutzkleidung.Reklamationen: müssen innerhalb von 1 Woche schriftlich gemeldet werden. Transportschäden oder Fehlmengen müssen sofort auf dem Lieferschein vermerkt und vom Fahrer unterschrieben werden Die Ware bleibt bis zur vollstaendigen Bezahlung unser Eigentum.
Ein Zusammenbau auf eigene Anforderungen erfolgt auf eigene Gefahr. Kunde hat entweder eine Fachwerkstatt zu beauftragen oder bei selbst Zusammenbau von einer Fachwerkstatt abnehmen zu lassen und uns das ERgebnis per Schriftform zukommen lassen. Transporte und Kosten für Dienstleistungen Dritter werden von uns nicht übernommen. Auch nicht die Endabnahmekosten.
Die Garantie / Gewährleistung erstreckt sich nicht auf : Alles für e-Fahrzeuge, E-Roller, e-Mopeds, Motorroller, Quads, Kleinkrafträder elektro und leichtkraftfahrzeuge sowohl für elektrisch -als auch Kraftstoffbetrieben Fahrzeuge.
Vor Gewährleistung bzw. Schadensabwicklung
Austauschteile müssen vor Gewährung einer Leistung bei uns in die Werkstatt zu Überprüfung durch unser Werkstatt Personal abgegeben werden. Einsendung geht zu Lasten Kunden. Einreichung unser Supportformular mit Daten Kauf, Adresse sowie de Schadenhergang sowie Schilderung der entstandenene Problematik und Daten des jeweiligen Geräts sind verpflichtend. Evtl Nachfragen ist zur Schadensanalyse die Mitwirkung des Kunden unabdingbar, bei Nichterfüllung bzw. Weigerung entfällt der jeweilige Garantie/Gewährleistungsanspruch.
Wir erstellen dafür einen Bericht mit Übernahme oder Ablehnung mit evtl. Kulanzangebot oder jeweiligen Angebot der Reparatur bzw. Neugerät.
: z.B. kein Fehler feststellbar, Bedienungs- oder Kompatibilitätsfehler, Anbau nicht
Gewährleistung / Garantie
Die Garantiezeit/Gewährleistung der Kolibri Elektroroller beträgt zwei Jahre auf das Fahrzeug. Ausgenommen sind Verschleiß – und Plastikteile und einige elektronischen Komponenten. Die Garantiezeit/Gewährleistung der herausnehmbaren Akkus Acid/ 3 Monate / Li-Akkus beträgt 6 Monate. Die Garantiezeit/Gewährleistung der fest verbauten Gel-Acid 3 Monate / Li-Akkus beträgt normal 6 Monate
Obwohl Hersteller bedingte Erstausrüster -Materialien verwendet werden, sind einige Bauteile nicht korrosionssicher, nicht Anlauffrei(Alufelgen). Nicht Farbecht bzw nicht vor verblassen geschützt. Regelmäßige, richtige Pflege ist nicht nur eine Bedingung für Garantieansprüche/Gewährleistung, sondern der Elektroroller wird auch besser aussehen, länger leben und optimale Leistungen erbringen.
Die im Serviceplan vorgeschriebenen Arbeiten müssen bei einem autorisierten Kolibri-Servicepartner durchgeführt und im Serviceheft eingetragen werden, da sonst jeglicher Garantieanspruch/Gewärleistung verloren geht. Als Ausnahme gilt, wenn im Vorfeld eine Freigabe die durch Kolibri erteilt wurde, den Service auch bei einer anderen Werkstatt machen zu lassen. Bei Schäden und Folgeschäden, die durch Manipulationen und/oder Umbauten am Fahrzeug verursacht wurden, kann keine Garantie/Gewähr gewährt werden. Schäden, insbesondere Akkuschäden und dazugehörige Ladekomponenten, die durch falsche Handhabung/Benutzung, Lagerung, Überhitzung, überhöhte Inanspruchnahme, unsachgemäßen Ladeabwicklung, Verpolung oder mangelnde Pflege auftreten, sind ebenfalls nicht durch die Garantie/Gewährleistung abgedeckt.
Alle Eingriffe zur Steigerung der Geschwindigkeit, sowie das „Tunen“ von Motoren bzw. Controllern ist gesetzeswidrig und in deutschen Straßenverkehr nicht erlaubt ohne Eintragung in die Papiere. Außerdem wird die Betriebssicherheit und ggf. auch die Lebensdauer des Fahrzeuges und Komponenten verringert und es erlöschen der Versicherungsschutz, die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) sowie die Gewährleistung.
Die zweijährige Gewährleistung von Kolibri auf Ihr Neufahrzeug beinhaltet keine Mobilitätsgarantie. Im Falle eines Liegenbleibens aufgrund eines Defekts sind eventuell entstehende Kosten durch ein Einschleppen zu einem Servicepartner vom Kunden selbst zu tragen.
bestimmt und gewährt: Kolibri Greenline Technology U.G.